23.03.2022 - 10.6 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 559/2022 vom 11.03.2022 des Notars R. B. Gaentzsch ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

Online-Version dieser Seite: https://kroepelin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=242&TOLFDNR=7433&selfaction=print