22.04.2021 - 11.6 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Es wird erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag vom 01.04.2021 UR-Nr. 798/2021, Grundbuch von Kröpelin, Blatt 13334, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0