09.11.2021 - 7 Anfragen, Anregungen, Informationen

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Wortprotokoll

Herr Gutteck teilte mit, dass der bestehende öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Amt Neubukow-Salzhaff und den seinerzeit beteiligten Gemeinden (Amt Neubukow-Salzhaff, Gemeinde Satow, Stadt Kühlungsborn, Stadt Schwaan, Stadt Bad Doberan, Stadt Neubukow, Stadt Kröpelin) durch das Amt Neubukow-Salzhaff mit Schreiben vom 19.04.2021 zum 31.12.2021 gekündigt wurde. Nach Beratungen mit den gekündigten Gemeinden wird angestrebt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Amt Bad Doberan Land, der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, der Schliemannstadt Neubukow, der Gemeinde Satow, dem Amt Schwaan und der Stadt Kröpelin abzuschließen. Die Aufgaben der Vollstreckung der öffentliche-rechtliche Forderungen der beteiligten Verwaltungen sowie die Amtshilfe-/ Vollstreckungsersuchen anderer Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts für den Zuständigkeitsbereich der beteiligten Gemeinden, werden durch die Mitarbeiter des Amtes Bad Doberan-Land durchgeführt. Durch die Kommunalaufsicht des Landkreises wurde der Vertrag geprüft und mit Schreiben vom 28.10.2021 festgestellt, dass keine Rechtsverstöße vorliegen. In der nächsten Stadtvertretersitzung wird über die Unterzeichnung den Abschluss abgestimmt. Der Vertrag soll am 01.07.2022 in Kraft treten.

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