02.08.2021 - 9 Ausbau der Bushaltestellen am Bahnhof Kröpelin ...

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Wortprotokoll

Frau Schmidt erläutert, dass im Zuge der Baufeldvorbereitung und des Abtrags des Oberbodens neben dem Baufeld alte Bestandsgleise sichtbar geworden sind, welche aufgrund der Überdeckung nicht vorher erkennbar waren. Weiterhin musste festgestellt werden, dass es sich bei den Bahnschwellen nur teilweise um die bereits ausgeschriebenen Betonschwellen handelt, ein anderer Teil waren in Carbbolineum getränkte Holzschwellen. Diese sind als Sondermüll zu bewerten und müssen getrennt entsorgt werden.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Schwellen teilweise nicht im Baufeld des Bauvorhabens lagen. Eine Entsorgung im Zuge der Baumaßnahme ist jedoch als sinnvoll einzuschätzen und wird deshalb aus Sicht der BOL empfohlen. Die dadurch entstandene zusätzliche Leistung wird vom AN in diesem Nachtrag angeboten. Weiterhin wurden bei den entsprechenden LAGA Untersuchung Boden >Z2 festgestellt. Dieser ließ sich unterteilen in einen Anteil >Z2 aufgrund von einem zu hohen TOC Gehalt und einen Anteil >Z2 aufgrund einer zu hohen PAK-Belastung. Hierbei wurde in Abstimmung mit dem Umweltamt beschlossen den Boden mit dem zu hohen TOC Gehalt nicht zu deponieren, sondern in einem Lärmschutzwall einzubauen. Dadurch konnte der Boden günstiger entsorgt werden als bei einer Deponierung. Die durch die Entsorgung entstehenden Kosten, werden in diesem Nachtrag angeboten.

Dem entgegengesetzt sind die Entsorgungskosten eines Anteils des Z0 Bodens, da dieser nicht mehr kostenwirksam werden kann.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Auslösung des 2. Nachtrages wird beschlossen. Die Bauauftragssumme erhöht sich somit um 41.804,84 Euro (netto) auf 1.485.944,03 Euro.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

1

1

 

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Anlagen zur Vorlage