25.05.2021 - 19 Klassifizierung, Kostenspaltung und Abschnittsb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schmidt erläutert, dass auf Grund des Wegfalls der Erhebung von Straßenbaubeiträgen die Erstattung des Beitragsausfalls für die o.a. Straßenbaumaßnahme beim LFI M-V beantragt wird.

Daher ist ein angepasster Kostenspaltungs- und Abschnittsbildungsbeschluss zu fassen.

Auf der Grundlage der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Kröpelin erfolgt die Erstattung des Beitragsausfalls für die Erneuerungen der Fahrbahn, des Gehweges, der Straßenbeleuchtung und der Straßenentwässerung.

Die Klassifizierung der Straße erfolgt nach § 3 Abs. 2, 5 Nr. 1 Straßenbaubeitragssatzung.

 

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Beschluss

Beschluss des Hauptausschusses:

 

In der Straße „Straße des Friedens A“ verläuft der umlagefähiger Abschnitt von der Einmündung in den Hundehäger Weg bis zur Straße Neue Reihe an den Grundstücken Neue Reihe 23, 24.

Zur Abrechnung der Erneuerung der Fahrbahn, der Straßenbeleuchtung und der Straßenentwässerung wird für diese Teileinrichtungen der Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluss gefasst. Die Straße "Straße des Friedens A" wird als Anliegerstraße klassifiziert.

In der Straße „Straße des Friedens B“ verläuft der umlagefähiger Abschnitt vom Kreuzungsbereich Dammstraße/Hundehäger Weg/ Straße des Friedens/ Am Hohlweg bis zur Einmündung in die Straße des Friedens A.

Zur Abrechnung der Erneuerung der Fahrbahn, des Gehweges, der Straßenbeleuchtung und der Straßenentwässerung wird für diese Teileinrichtungen der Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluss gefasst. Die Straße "Straße des Friedens B" wird als Anliegerstraße klassifiziert.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kroepelin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=159&TOLFDNR=5154&selfaction=print