24.03.2021 - 7.3 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: N 151/2021 v. 02.02.2021, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0