22.02.2021 - 6 Bebauungsplan Nr. 14 "Wohnpark Wismarsche Straß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Zielke, Stadt- und Regionalplanung Wismar erläutert die vorliegende Genehmigungsfassung.

Aufgrund der Stellungnahmen der TÖB wurden im Wesentlichen noch folgende Änderungen vorgenommen:

-          Der Bezug für die Höhenfestsetzungen wurde auf die hergestellte Geländeoberfläche konkretisiert.

-          Für das Gebiet WEA 3 wurden die Bedingungen bzw. Ausnahmen für den Fall ergänzt, dass eine lärmabgewandte Orientierung von ruhebedürftigen Räumen nicht möglich ist.

-          Aufgrund der Stellungnahme des StALU wurden im Teil A die Gebiete WEA 2 und 3 gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB als Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, gekennzeichnet.

Da der Flächennutzungsplan der Stadt Kröpelin derzeit erst erarbeitet wird, muss der Bebauungsplan Nr. 14 vom Landkreis Rostock genehmigt werden.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Wohnpark Wismarsche Straße“ sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage 1.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, der Öffentlichkeit sowie den Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
  2. Die Stadtvertretung beschließt den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 14 „Wohnpark Wismarsche Straße“ gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 14 wird gebilligt.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 14 dem Landrat des Landkreises Rostock zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

Frau Händler ist befangen und hat nicht an der Beratung und der Abstimmung teilgenommen.

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Anlagen zur Vorlage