18.01.2021 - 8 Abschluss eines 1. Änderungsvertrages zur verbi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gutteck führt aus, dass die Stadtvertretung Kröpelin den Abschluss eines Vertrages über die verbindliche Reservierung einer Ökokontomaßnahme mit der eno energy GmbH beschlossen hat. Der Vertrag umfasst den Ausgleich für die Windenergieanlagen (WEA) im Vorranggebiet Brusow. Insbesondere betrifft dies die bereits in Betrieb befindliche WEA 3, die genehmigte WEA 4 und die im Genehmigungsverfahren befindliche WEA 5.

Ende August hat ein Vor-Ort-Termin (VOT) zwischen der eno und der UNB und der Landesforst stattgefunden, um die von den Behörden beauflagten Realkompensationen, z. B. tatsächliche Pflanzmaßnahmen im unmittelbaren Umfeld des Eingriffs abzustimmen. Diese Realkompensationen sind neben dem Ökokonto maßgebend für die vollumfängliche Ausgleichsbilanzierung der WEA. Bei diesem VOT wurde von der UNB eine Maßnahme für die WEA 3 als nicht genehmigungsfähig eingestuft. Somit würden die für diese Maßnahme angedachten Kompensationsflächenäquivalente (KFÄ) entfallen. Diese sollen mit dem Ökokonto Altenhagen (LRO-064) ausgeglichen werden.

Dazu ist der Abschluss des 1. Nachtrages erforderlich 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt den Abschluss des 1. Änderungsvertrages zur verbindlichen Reservierung einer Ökokontomaßnahme aus dem Ökokonto der Stadt Kröpelin.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0