26.03.2020 - 14 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag, vom UR-Nr. 467/2020, vom 17.03.2020, ein Vorkaufsrecht nach dem §§ 24 BauGB und dem Denkmalschutzgesetz nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

0

1

 

Ermittelt im Umlaufverfahren am 26.03.2020

 

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