18.11.2020 - 12 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 1768/2020 v. 28.10.2020, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

Online-Version dieser Seite: https://kroepelin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=126&TOLFDNR=4045&selfaction=print