19.10.2020 - 6 Bebauungsplan Nr. 15 der Stadt Kröpelin "Kröpel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo, 19.10.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jana Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Schmidt führt aus, dass in der Stadt Kröpelin eine anhaltend große Nachfrage
nach bezahlbaren Baugrundstücken für die Bebauung mit Einfamilienhäusern besteht.
Die Stadt Kröpelin ist bestrebt, dem bestehenden Bedarf gerecht zu werden und entsprechendes Baurecht für zusätzliche Bauflächen in der Gemeinde zu schaffen.
Prädestiniert dafür ist die rund 83.500 m² große Fläche gemäß Anlage „Parzellierungsvorschlag Brusower Weg“ gelegen am östlichen Rand des Ortes Kröpelin, südlich und
nördlich der Straße Brusower Weg. Die betreffende Fläche befindet sich baurechtlich im
Außenbereich, so dass zur Schaffung von Baurecht die Aufstellung eines
Bebauungsplanes erforderlich ist. Auf den jetzigen Ackerflächen können attraktive,
relativ kostengünstige und ruhige Wohnstandorte geschaffen und so die Nachfrage
nach bezahlbaren Baugrundstücken in Kröpelin befriedigt werden.
Die geplante Wohnbebauung fügt sich harmonisch in die Ortslage ein, da sowohl die straßenbegleitende Bebauung die Ortslage abrundet, und ebenso im Norden des
Brusower Wegs sich die Bebauung ähnlich wie im benachbarten Wohngebiet (Am Silberberg) fortsetzt. Für die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 15 ist im ersten Schritt der Aufstellungsbeschluss erforderlich. Eine
Kostenbeteiligung des Investors am Ausbau des Brusower Weges ist anzustreben.
Beschluss
Beschluss:
- Die Stadtvertretung Kröpelin beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Kröpelin – Am Brusower Weg“ am östlichen Rand der Stadt Kröpelin.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO auf einer rund 83.500 m² großen Fläche gemäß beigefügter Anlage „Parzellierungsvorschlag Brusower Weg“.
- Schaffung von bis zu 99 Baugrundstücken für die Wohnbebauung
- Herstellung der Erschließung mit allen erforderlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen.
Die Anlage „Parzellierungsvorschlag Brusower Weg“ ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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386,6 kB
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