19.10.2020 - 7 Ergänzungssatzung der Stadt Kröpelin für den Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo, 19.10.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jana Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Schmidt erläutert, dass von zwei Anwohnern Am Torfmoor und an der Feldstraße
in Kröpelin Anträge für eine ergänzende Einfamilienhausbebauung gestellt wurde. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Antragsteller, grenzen an bereits bebaute Flächen
an und sind erschlossen. Die Stadt sieht eine ergänzende Bebauung in diesen
Bereichen als städtebaulich erstrebenswert an. Es können Wohngebäude in sinnvoller Abrundung der Ortslage nach Nordosten unter Beachtung des Immissionsschutzes von
der Ortsumgehung und unter Beachtung des Waldabstandes im Osten entstehen. Die Bebauung des angrenzenden Bereichs ist durch eingeschossige Einfamilienhäuser
geprägt. Für die Ergänzungsflächen sind die Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen.
Eine Ergänzung des bebaubaren Innenbereichs nach den Maßgaben des
§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB ist vorgesehen. Demnach können einzelne
Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen
werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des
angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.
Ohne eine Ergänzungssatzung kann kein Baurecht für eine Einfamilienhausbebauung erlangt werden. Alternativ stünde nur ein aufwändigeres Bebauungsplanverfahren zur Verfügung.
Die Kosten werden von den Antragstellern übernommen.
Frau Händler hat wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss
Beschluss:
- Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Aufstellung der Ergänzungssatzung für zwei Geltungsbereiche im Gebiet Am Torfmoor (Flurstücke 118/15 (teilweise), 118/16 und 117/15, Flur 4, Gemarkung Kröpelin) sowie Feldstraße (Flurstücke 111/8 (teilweise), 111/7, 106/6 (teilweise) und 106/5, Flur 4, Gemarkung Kröpelin) gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB.
Der Übersichtsplan in der Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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506,7 kB
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