29.10.2020 - 19 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung
- Gremium:
- Stadtvertretung
- Datum:
- Do, 29.10.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Heike Schneider
Beschluss
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr. 1830/2020 vom 30.09.2020, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalsschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht. Des Weiteren wird die Löschungsbewilligung erteilt für die in Abteilung II unter der lfd. Nr. 2 eingetragene „Auflassungsvormerkung aus bedingtem Wiederkaufsrecht für die Stadt Kröpelin; gemäß Bewilligung vom 02.12.1997, UR 1773/97, Notarin Tempel, eingetragen am 12.02.1999.“.