17.06.2020 - 16 Vorkaufsrechtverzichtserklärung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung
- Gremium:
- Stadtvertretung
- Datum:
- Mi, 17.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Heike Schneider
Beschluss
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr. N 532/2020 vom 11.05.2020 ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, den §§ 24 ff. BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.