Beschlussvorlage - BV/2021/505-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die zweckgebundene Spende in Höhe von 4.987,82 EUR anzunehmen.

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Sachverhalt

Gemäß § 44 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben im eigenen Wirkungskreis Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Frau Dr. Sabine Hillinger hat eine zweckgebundene Spende für den Wiederaufbau des historischen Backhauses auf dem Dreiseithof Schmadebeck in Höhe von 4.987,82 Euro an die Stadt Kröpelin getätigt.

 

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