Beschlussvorlage - BV/2021/696

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Kröpelin beschließt die Auftragsvergabe zur Abholzung des bestehenden Bewuchses an die Fa. Baumdienst Weymann GbR, Westenbrügge, zu einer Bruttoauftragssumme von 10.292,31 Euro vorbehaltlich der Genehmigung zur Waldumwandlung durch das Forstamt Bad Doberan.

 

Die überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung des PSK 555000-6100-523110 Unterhaltung Grundstücke in Höhe von 4.286,59 Euro für das Haushaltsjahr 2021 wird beschlossen.

 

Die Deckung erfolgt aus nichtgebundenen liquiden Mitteln.

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Sachverhalt

Das Flurstück 107/26, der Flur 1, Gemarkung Kröpelin, befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 5 Gewerbegebiet „Kröpelin – Südwest“. Das Grundstück soll einer Bebauung und einem Verkauf zugeführt werden.

 

Da das Grundstück mit weiteren Grundstücken aufgrund des Aufwuchses zu Wald erklärt worden ist, ist vor einer Bebauung ein Antrag auf Waldumwandlung zu stellen. Dieser Antrag wurde beim Forstamt Bad Doberan gestellt und befindet sich in der Trägerbeteiligung. Eine Zustimmung wurde aber in Aussicht gestellt.

 

Wenn die Genehmigung vorliegt, soll dann die Abholzung des Aufwuchses erfolgen, so dass das Grundstück so schnell wie möglich einer Bebauung zugeführt werden kann.

 

Für die Abholzung des Aufwuchses wurden folgende Angebote eingeholt:

 

  1. Baumdienst Weymann GbR, Westenbrügge  10.292,31 Euro
  2. Blunk Lalendorf GmbH, Lalendorf    11.183,03 Euro
  3. Güstrower Garten-, Landschafts- und Forstbau GmbH, 12.495,00 Euro

Klueß/Dewinkel

 

Es wird empfohlen, den Auftrag an die Fa. Baumdienst Weymann GbR vorbehaltlich der Genehmigung auf Waldumwandlung durch das Forstamt Bad Doberan zu vergeben.

Auf dem PSK 555000-6100-523110 Unterhaltung der Grundstücke besteht aktuell ein Ansatz in Höhe von 69.660,82 Euro. Aus diesem Haushaltsansatz wird der Ankauf von Waldpunkten in Höhe von 63.655,10 Euro bedient. Die verbleibenden Haushaltsmittel reichen für die Auftragsvergabe nicht aus.  Deshalb ist eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 4.286,59 Euro zu beschließen.

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