Beschlussvorlage - BV/2021/647

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin billigt den Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Brusow“ gemäß Anlagen. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
  2. Mit dem Vorentwurf soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden durchgeführt werden.
  3. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll durch eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs erfolgen und ist gemäß Hauptsatzung der Stadt Kröpelin ortsüblich bekannt zu machen.
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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat am 14.03.2019 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“ beschlossen.

 

Das Plangebiet liegt nordöstlich von Brusow in einem 110 m breiten Streifen entlang der dortigen Bahnstrecke, die Fläche beträgt ca. 2,2 ha. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brusow, Flur 1 und umfasst teilweise das Flurstuck 229. Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich im Norden, im Süden und im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen und im Osten durch Eisenbahnstrecke Neubukow - Bad Doberan.

 

Ziel des Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes ,,Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie" gemäß § 11 Abs. 2 BauNV0 die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

 

Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden fest-gesetzt. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.

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Anlagen

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