Beschlussvorlage - BV/2021/630

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Kröpelin wird beschlossen (Anlage 1).

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Sachverhalt

Bei der Zweitwohnungssteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Artikel 105 Abs. 2a Grundgesetz, die einer bundesrechtlich geregelten Steuer nicht gleichartig ist. Aufwandsteuern sind Steuern auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen und/ oder des Steuerpflichtigen, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommt.

 

Der vorliegenden Satzungsentwurf umfasst alle Arten von Steuerobjekten.

 

Sie dient neben den finanziellen Einnahmen auch als Lenkungsinstrument.

 

Anbei einige Vergleichswerte von Orten in MV.

 

Ort

Steuersatz

Feldberger Seenlandschaft

12%

Ostseebad Kühlungsborn

20%

Hansestadt Rostock

15%

Ostseebad Rerik

20%

Satow

10%

 

 

 

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Anlagen

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