Beschlussvorlage - BV/2021/593

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat die während der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße in der vorliegenden Fassung als Satzung.

 

Die Begründung zur Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß Hauptsatzung der Stadt Kröpelin ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Begründung

Anlass der Aufstellung der Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße waren Anträge von zwei Anwohnern in der Straße „Am Torfmoor“ und an der „Feldstraße“ für eine ergänzende Einfamilienhausbebauung. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Antragsteller, grenzen an bereits bebaute Flächen an und sind erschlossen. Die Stadt sieht eine ergänzende Bebauung in diesen Bereichen als städtebaulich erstrebenswert an. Es können Wohngebäude in sinnvoller Abrundung der Ortslage nach Mordosten unter Beachtung des Immissionsschutzes von der Ortsumgehung der B 105 entstehen.

Der naturschutzrechtliche Ausgleich wird für den Teilgeltungsbereich 1 durch ein Ökokonto der Landesforst und für den Teilgeltungsbereich 2 durch die Anpflanzung einer heck in unmittelbarer Nähe zu den Ergänzungsflächen erbracht.

 

Problemstellung

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat auf ihrer Sitzung am 29.10.2020 den Aufstellungsbeschluss der Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße nach den Maßgaben des § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

Der Entwurf, der in der Sitzung der Stadtvertretung am 25.02.2021 gebilligt wurde, wurde zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und an die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 34 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme versendet.

Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Aus den Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergaben sich keine wesentlichen Änderungen. Im Vergleich zum Entwurf wurden folgende Hinweise in die Satzung aufgenommen:

  • Das Ökokonto der Landesforst, dass für naturschutzrechtliche Eingriffe im Teilgeltungsbereich 1 herangezogen wird, wird konkret benannt.
  • Vorhandene Versorgungsleitungen werden innerhalb von Leitungsrechten berücksichtigt.

 

Die Satzung kann nun für den Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorgelegt werden.

 

Lösung

Die Stadtvertretung fasst den Abwägungs- und Satzungsbeschluss in der vorliegenden Form (siehe Anlage).

 

Alternativen

Keine, zum Abschluss des Verfahrens ist der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gesetzlich vorgeschrieben. Der Beschluss dokumentiert den Wilen der Stadt, die Zustimmung zur vorliegenden Satzung und die Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Er ist Voraussetzung für die Erteilung von Baugenehmigungen.

 

Finanzen

Die Kosten werden von den privaten Antragstellern übernommen.

 

 

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