Informationsvorlage - BV/2021/562

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Retschow beabsichtigt, ihren seit 1999 wirksamen Flächennutzungsplan in einem Teilbereich zu ändern. Für den Bereich der Deponie Stülow im Norden des Gemeindegebiets befindet sich der Bebauungsplan Nr. 5 -Sondergebiet PV-Freiflächenanlage auf Deponiegelände Stülow - in Aufstellung. Nach § 2 Abs.2 BauGB sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen. Es wird deshalb um Stellungnahme zum Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans im Teilbereich Sondergebiet Erneuerbare Energie gebeten.

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