Beschlussvorlage - BV/2021/550

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretersitzung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 396/2021 v. 25.03.2021, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

Reduzieren

Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 12, Flurstück 1020

                                                                             Größe 221 m²

Loading...