Beschlussvorlage - BV/2021/523

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt, den Bürgermeister der Stadt Kröpelin zu legitimieren ein gebrauchtes Hubrettungsfahrzeug für die Gemeindefeuerwehr Kröpelin bis zu einer maximalen Summe von 130.000,00 Euro zu erwerben.

 

Sollte sich kein passendes Gebrauchtfahrzeug finden, ist innerhalb des Planungshorizontes des Brandschutzbedarfsplanung die Planung für ein Neufahrzeug aufzunehmen.

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung hat in der Sitzung vom 17.06.2020 die Brandschutzbedarfsplanung für das Gemeindegebiet der Stadt Kröpelin (BV/2020/235) beschlossen. Diese stellt im Punkt 8 Risikobewertung, auf Grund der Tatsache, dass die Eintreffzeiten mit überörtlichen Hubrettungsfahrzeugen nicht eingehalten werden können und die Bebauung es erfordern, die Notwendigkeit einer Drehleiter fest und stellt dieses im Punkt 8.4.4 auch als Bedarf für den Standort Kröpelin, in Form einer DLK 18/12 dar.

 

Vom Grundsatz her stellt diese Investition eine pflichtige Aufgabe der Gemeinde da. Die in der Bedarfsplanung festgestellten Mängel sollten innerhalb des Planungshorizontes (5 Jahre) abgearbeitet werden bzw. soweit auf dem Weg gebracht werden, dass die Abarbeitung unmittelbar nach dem Planungshorizont in Aussicht ist. Hinsichtlich des Hubrettungsfahrzeuges steht die Auswahl zwischen der Anschaffung einer neuen DLK oder einer guten gebrauchten DLK mit entsprechender Restnutzungsdauer.

 

Aktuell gibt es kein Förderprogramm für Hubrettungsfahrzeuge für Gemeinde, Förderungen sind hier immer wieder Individualförderungen. Aufgrund von aktuellen Beschaffungen im Landkreis Rostock sind hier von Kosten zwischen 650-750 TEUR auszugehen.

 

Das Angebot im Gebrauchtmarkt für DLK 18/12 und DLK 23/12 ist übersichtlich und im Falle von neu verfügbaren Gebrauchtfahrzeugen muss schnell agiert werden.

 

Die grundsätzliche Frage die im Raum steht, möchte die Stadt Kröpelin ein Neu- oder ein Gebrauchtfahrzeug erwerben?

 

Aufgrund des hohen Investitionssumme sollte im 1. Schritt nach einem Gebrauchtfahrzeug gesucht werden. Der Bürgermeister sollte beauftragt werden, entsprechend den Gebrauchtfahrzeugmarkt regelmäßig zu prüfen. Sollten sich im Rahmen des Planungshorizontes der Bedarfsplanung kein Gebrauchtfahrzeug erwerben lassen, sollten die Planungen für den Erwerb eines Neufahrzeuges aufgenommen werden.

 

Damit der Bürgermeister schnell am Gebrauchtmarkt agieren kann, sollte er von der STV grundsätzlich für den Erwerb eines gebrauchten Hubrettungsfahrzeuges bis zu einer Summe von 130 TEUR legitimiert werden.

 

Diese Legitimation beinhaltet nicht nur die Genehmigung des Kaufes, sondert verlangt auch die genaue Prüfung des Angebotes, die Prüfung von Fördermitteln aus allen Bereichen und, bei Kauf, die Herstellung der Einsatzbereitschaft bis hin zur Ausbildung des Feuerwehrpersonals.

 

Die Dringlichkeit dieser BV liegt darin begründet, dass aktuell ein Interessantes Angebot auf dem Gebrauchtmarkt besteht, siehe Anlage. Das Angebot stellt daher mit den theoretischen Angaben zum Fahrzeug ein sehr attraktives Angebot dar. Somit könnte diese Fähigkeitslücke für ca. 10 bis 15 Jahren in der Gemeindefeuerwehr geschlossen werden.

 

Da die angebotene Drehleiter ohne feuerwehrtechnische Beladung, welche zwar in Teilen aus Eigenbeständen ergänzt werden kann, ausgeschrieben ist, beantragen wir die Legitimation des Bürgermeisters zu Verhandlungen und wenn möglich den Kauf der Drehleiter bis zu einer Gesamtsumme von 130.000 Euro.

 

Das Angebot liegt dieser Beschlussvorlage als Anhang bei.

 

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