Beschlussvorlage - BV/2021/495

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin billigt den vorliegenden Entwurf der Ergänzungssatzung für den Bereich Am Torfmoor / Feldstraße in Kröpelin und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der Entwurf einschließlich der Begründung ist öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
  3. Die öffentliche Auslegung ist gemäß Hauptsatzung der Stadt Kröpelin ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Sachverhalt

Problemstellung

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 29.10.2020 den Aufstellungsbeschluss der Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor / Feldstraße (Ergänzungssatzung nach den Maßgaben des § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)) gefasst.

Der nun vorliegende Entwurf ist zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und an die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 34 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme zu versenden.

 

Lösung

Die Stadtvertretung billigt den vorliegenden Entwurf und beschließt die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

 

Alternativen

Keine, zur Fortführung des Verfahrens ist die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben. Der Beschluss dokumentiert den Willen der Stadt und die Zustimmung zum vorliegenden Satzungsentwurf.

 

Finanzen

Die Kosten werden von den privaten Antragstellern übernommen.

 

Begründung

Anlass der Aufstellung der Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor / Feldstraße sind Anträge von zwei Anwohnern in der Straße „Am Torfmoor“ und an der „Feldstraße“ für eine ergänzende Einfamilienhausbebauung. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Antragsteller, grenzen an bereits bebaute Flächen an und sind erschlossen. Die Stadt sieht eine ergänzende Bebauung in diesen Bereichen als städtebaulich erstrebenswert an. Es können Wohngebäude in sinnvoller Abrundung der Ortslage nach Nordosten unter Beachtung des Immissionsschutzes von der Ortsumgehung der B 105 und unter Beachtung des Waldabstandes im Osten entstehen.

 

Der vorliegende Entwurf soll nun öffentlich ausgelegt und berührten Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt werden.

 

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Anlagen

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