Beschlussvorlage - BV/2019/126

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Aufstellung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 1, 2 und 5 Baugesetzbuch (BauGB) für das gesamte Stadtgebiet.
  2. Die bauliche und sonstige Entwicklung soll im gesamten Stadtgebiet für alle ehemaligen Teilgemeinden zukunftsweisend gelenkt und die Genehmigungsfähigkeit geplanter Vorhaben ermöglicht werden. Der Flächennutzungsplan soll gemäß BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende, sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Stadtgebiet, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt in den Grundzügen darzustellen. Darin eingeschlossen ist die Darstellung der künftigen Wohnbau- und Gewerbeentwicklung sowie die Entwicklung von Landwirtschaft, Verkehr und Naturschutz.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Stadt Kröpelin ortsüblich bekannt zu machen.
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Sachverhalt

Die Stadt Kröpelin verfügt seit der Fusion mit den ehemaligen Gemeinden Schmadebeck, Altenhagen und Jennewitz noch nicht über einen Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet. Lediglich die Gemeinde Jennewitz hat einen wirksamen (Teil-) Flächennutzungsplan. Dieser stammt aus dem Jahr 2001 und wäre damit auch überarbeitungsbedürftig.

 

Inzwischen liegen Entwicklungsabsichten wie z. B. die Ausweisung von dringend benötigten Wohnbauflächen in Kröpelin vor, die einen Bebauungsplan erfordern. Diese und andere künftige Vorhaben bzw. Planungen sind in ihrer Summe zukünftig nur auf der Grundlage eines wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde genehmigungsfähig.

 

Mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist das Ziel verbunden, für die gesamte Stadt die künftige bauliche und sonstige Entwicklung zu steuern und auch einen angemessenen Entwicklungsspielraum für die Ortsteile zu gewährleisten.

 

Die Belange des Naturschutzes sind im Umweltbericht zu überprüfen. In diesem Rahmen sind auch die Belange des europäischen Naturschutzrechts (Flora-Fauna-Habitat- (FFH)Gebiete, Vogelschutzgebiete) abzuarbeiten.

 

Die Bearbeitung des Flächennutzungsplanes ist ein umfangreiches Planverfahren, dass mindestens unter intensiver Beteiligung der Stadtgremien, der drei Ortsteilvertretungen und mindestens zweifacher Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt. Durch die Erstellung des Flächennutzungsplanes erfolgt eine intensive Auseinandersetzung mit den Planungsabsichten der Kommune für die nächsten ca. 15-20 Jahre.

 

Der Flächennutzungsplan spiegelt die künftigen Entwicklungsabsichten der Stadt Kröpelin wider. Als abgestimmtes Planungsinstrument stellt er daher die Grundlage der baulichen Entwicklung und von Bebauungsplänen und anderen Satzungen dar. Diese Satzungen sind bei Vorliegen eines wirksamen Flächennutzungsplanes nicht mehr gemheigungspflichtig.

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Anlagen

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