Beschlussvorlage - BV/2023/1122

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt und Landschaftsschutz hat keine Bedenken, Hinweise bzw. Anregungen bzgl. des B-Plans Nr. 12 der Gemeinde Wittenbeck.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenbeck hat in ihrer Sitzung am 02.04.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet am Mühlenweg beschlossen. Das Plangebiet ist überwiegend teilbebaut und wird für Wohnzwecke und für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der bebauten Ortslage der Gemeinde Wittenbeck und innerhalb der seit 01.12.1994 rechtsverbindlichen

Innenbereichssatzung.

Mit der Planung soll die Wohnfunktion gegenüber einer begonnenen Entwicklung in Richtung eines touristisch geprägten Gebietes gesichert werden. Die Gemeinde nimmt die geplante Errichtung eines Gebäudes mit 14 Ferienwohnungen und 14 PKW-Stellplätzen zum Anlass, die im Plangebiet vorhandenen städtebaulichen Strukturen zu sichern und unerwünschten Umstrukturierungsprozessen und begonnenen Fehlentwicklungen innerhalb des Plangebietes durch eine entsprechend der örtlichen Bestandssituation ausgewogenen Planung entgegenzuwirken.

Die städtebauliche Zielsetzung der Gemeinde besteht in der Sicherung der bestehenden städtebaulichen Strukturen und in der Sicherung und Entwicklung der vorhandenen Dauerwohnnutzung innerhalb eines allgemeinen Wohngebietes. Eine Zunahme von Kapazitäten für die Fremdenbeherbergung und ein weiteres Verdrängen der Wohnnutzung durch die Erholungsnutzung, was innerhalb der derzeitigen Bestandssituation durchaus zu befürchten wäre, ist nicht städtebauliches Ziel der Gemeinde. Ferienwohnungen sollen nur noch in einem geringen Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise zugelassen werden. In Bezug auf die verkehrliche Anbindung ist hier eine Bebauung nur in dem Rahmen zulässig, wie dies durch die Breite und den vorhandenen Ausbau der bestehenden öffentlichen Verkehrsfläche möglich ist.

 

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Anlagen

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