Beschlussvorlage - BV/2023/1064

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr. 1395/2022 vom 19.12.2022 der Notarin Nagy, Bad Doberan, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

Reduzieren

Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 3, Flurstück 26/1, Größe 939 m²

Loading...