Beschlussvorlage - BV/2022/1045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Kröpelin stimmt der Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 „Solarpark Bahnlinie Kröpelin“ in der Stadt Kröpelin am Standort Detershagen.

 

Der Geltungsbereich ist im Lageplan (siehe Anlage) dargestellt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für das nachfolgende Gebiet, gelegen auf den Flurstücken 1 (Tlf.), 5 (Tlf.), 6 (Tlf.), 9/2 (Tlf.), 9/8 (Tlf.), 10 (Tlf.),11/1, 11/2, 12 (Tlf.), 13 (Tlf.), 14 (Tlf.), 15 (Tlf.), 16 (Tlf.), 17 (Tlf.), 18 (Tlf.), 20 (Tlf.), 21 (Tlf.), 23 (Tlf.), 24 (Tlf.), 25 (Tlf.) der Flur 1 der Gemarkung Detershagen und den Flurstücken 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 176, 178, 180, 182/2, der Flur 2 der Gemarkung Detershagen der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Bahnlinie Kröpelin“ in der Stadt Kröpelin, am Standort Detershagen aufgestellt werden.

 

Die PV Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, Schwarzer Weg 2 in 18069 Rostock hat für die geplante Photovoltaik-Anlage die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Der Investor ist nicht Eigentümer der Vorhabenflurstücke. Die Fläche befindet sich im privaten Eigentum und wurde für einen Zeitraum von 30 Jahren verpachtet.

 

Durch die PV Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG wird eine Projektgesellschaft gegründet werden, die dieses Vorhaben übernimmt, deren Sitz in die Stadt Kröpelin verlegt wird.

Das zukünftige Baugebiet wird im Norden durch die Bundesstraße B105, im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Osten durch die Bahntrasse Rostock-Wismar eingegrenzt.

 

Mit der Planung sind folgende Ziele verbunden:

  • Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
  • Nutzung erneuerbarer Energien
  • Nutzung einer geeigneten Fläche zur Erzeugung erneuerbarer Energien
  • Beitrag zu einer positiven Entwicklung der Stadt durch Zufluss von Gewerbesteuern

 

Die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 „Solarpark Bahnlinie Kröpelin“ in der Stadt Kröpelin, am Standort Detershagen soll im zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Prüfung durchgeführt werden.

 

Mit der Stadt Kröpelin soll ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB und ein Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 BauGB abgeschlossen werden. Der Antragsteller übernimmt alle anfallenden Planungskosten.

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Anlagen

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