Beschlussvorlage - BV/2022/1043

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 1857/2022 vom 11.11.2022 des Notars Dr. Jur. Bernhard Pelke ein Vorkaufsrecht nach § 28 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird. 

Reduzieren

Sachverhalt

 Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 12, Flurstück 1092, Größe: 193 m²

Loading...