Beschlussvorlage - BV/2022/1040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 1380/2022 vom 24.10.2022 des Notars Dr. U. Braunert ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird. 

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Sachverhalt

 Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 12, Flurstück 37, Größe: 867 m²

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