Beschlussvorlage - BV/2022/935

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister der Stadt Kröpelin wird beauftragt,

 

Variante A

 

einen Beschluss zur Aufhebung der Gestaltungssatzung der Stadt Kröpelin vorzubereiten und einzubringen.

 

Variante B

 

eine Änderungsatzung vorzubereiten, die den aktuellen Entwicklungen und dem Bild im Geltungsbereich der Satzung entspricht.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 86 LBauO M-V hat die Stadt Kröpelin beschränkt auf das Sanierungsgebiet eine Gestaltungssatzung erlassen, diese wurde 29.11.1995 ausgefertigt und trat am 19.03.1997 in Kraft.

Aus Sicht der Verwaltung muss hier 27 Jahre nach Beschluss die Frage aufgeworfen werden, ist diese Gestaltungssatzung noch zeitgemäß. Gerade die aktuelle Energiepolitische Entwicklung wirft die Frage auf, sind die Regelungen und Beschränkungen gemäß § 10 der Satzung noch angemessen.

 

Auch verschiedene andere Punkte sind diskutable.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...