Beschlussvorlage - BV/2022/781

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Kröpelin für das Haushaltsjahr 2022 und den Haushaltsplan mit den Bestandteilen und Anlagen für das Haushaltsjahr 2022.

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Sachverhalt

Haushaltssatzung der Stadt Kröpelin

für das Haushaltsjahr 2022

 

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 27.01.2022 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

1. im Ergebnishaushalt auf

 

 

einen Gesamtbetrag der Erträge von

7.891.300 EUR

 

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

8.461.000 EUR

 

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

0 EUR

 

 

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt auf

 

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

7.447.100 EUR

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von

7.513.600 EUR

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-66.500 EUR

 

 

 

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

1.718.400 EUR

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

2.787.200 EUR

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

-1.068.800 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf  500.000 EUR.

 

 

 

 

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

§ 5

Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

(Grundsteuer A) auf

 

316 v. H.

 

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf

 

330 v. H.

 

2.

 

Gewerbesteuer auf

 

300 v. H.

 

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 29,9753 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 7

Weitere Vorschriften

 

Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 liegen nicht vor.

 

Nachrichtliche Angaben:

 

1.

Zum Ergebnishaushalt

 

 

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.595.718 EUR

 

 

 

2.

Zum Finanzhaushalt

 

 

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

5.330.538 EUR

 

 

 

3.

Zum Eigenkapital

 

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

30.470.526 EUR

 

 

 

 

 

Kröpelin, den 10.01.2022

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Ort, Datum Gutteck

 Bürgermeister

 

 

Siegel

 

 

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Anlagen

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