Beschlussvorlage - BV/2021/770

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 588/2021 vom 06.12.2021 des Notar R.A. Thompson ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 1, Flurstück 51, Größe 1.786 m²

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