Beschlussvorlage - BV/2021/764

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 2262/2021 vom 25.11.2021 des Notar Dr. B. Pelke ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Wichmannsdorf, Flur 1, Flurstück 354/2, Größe 1.948 m²

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