Beschlussvorlage - BV/2021/706

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, für die Stadt Kröpelin die Anerkennung als Tourismusort gemäß § 4a KurortG MV zu beantragen. Der Bürgermeister wird beauftragt die notwendigen Schritte zu veranlassen.

 

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Sachverhalt

Die Stadt Kröpelin ist Mitglied in der Touristischen Modellregion Ostseeküste. Das Ziel der Modellregion ist die Entwicklung eines gemeinsamen Gästekarte. Die Gästekarte (Kurkarte) wird dann an die Gäste herausgegeben und diese können dann bestimmte Leistungen vergünstigt in Anspruch nehmen. Bis dato konnten nur prädikatisierte Orte (z. Bsp. Ostseebäder) eine Gästekarte und die damit verbundene Kurtaxe erheben. Diese Leistungen kosten natürlich Geld, eine Gegenfinanzierung für nicht prädikatisierte Orte war bis dato nicht möglich.

Um touristische Regionen ein Zusammenspiel zu ermöglichen musste somit auch eine Möglichkeit der Finanzierung von Leistungen für nicht prädikatisierte Orte, wie die Stadt Kröpelin geschaffen werden.

Im Sommer dieses Jahrs wurden das Gesetz über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in Mecklenburg-Vorpommern (KurortG MV) und das Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) entsprechend ergänzt. Es wurden die neuen Merkmale Tourismusort und Tourismusregion eingeführt. Innerhalb unser Modellregion wurde sich dafür ausgesprochen das die nicht prädikatisierten Orte die Anerkennung als Tourismusort anstreben sollten, das Anerkennung als Tourismusregion kann als ein späterer Gesamtschritt erfolgen. Die nicht prädikatisierten Gemeinde Bastorf, Steffenshagen und Wittenbeck in der Modellregion wollen die die Anerkennung als Tourismusort anstreben. Die Gemeinde Börgerende, arbeitet weiterhin an seiner Anerkennung als Ostseebad.

 

Gemäß § 4a KurortG MV können Gemeinden auf Antrag und nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung als Tourismusort anerkannt werden, wenn Sie eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt.

 

1. eine landschaftlich bevorzugte Lage oder

2. das Vorhandensein bedeutender kultureller Einrichtungen (insbesondere Museen oder Theater), internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung oder

3. geeignete Angebote für Naherholung, wie insbesondere Ausflugmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, ein vielfältiges gastronomisches Angebot oder

4. das Vorhalten von wichtigen Dienstleistungsangeboten für benachbarte Kur- und Erholungsorte.

 

 

Die Stadt Kröpelin erfüllt mehrere Kriterien, wir haben eine entsprechende landschaftliche Lage und unter anderem mit dem Ostrockmuseum eine einzigartige kulturelle Einrichtung.

 

Der Antrag auf Anerkennung gemäß Anlage ist beim Wirtschaftsministerium zustellen und soll innerhalb kürzester Zeit dort entschieden werden.

 

Als anerkannter Tourismusort besteht nun nach § 11 Abs 1 KAG M-V die Möglichkeit eine Kurabgabe zu erheben.

 

Damit kann die Gemeinde die Kosten für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Anlagen decken. Solche Einrichtungen sind zum Beispiel unsere Museen, Aussichttürme, Sitzgruppen etc. und die damit verbundene Bewirtschaftung. Diese Leistungen werden ja aktuell im städtischen Haushalt getragen, es kommt somit zu einer Entlastung in diesem Bereich.

Die Einnahmen aus der Kurabgabe sind zweckgebunden dafür zu verwenden.

 

Um eine Kurabgabe zu erheben, ist es notwendig eine entsprechende Kurabgabensatzung zu erlassen, die Beiträge sind entsprechend zu kalkulieren. Entsprechende Mustersatzungen und Musterkalkulationen werden aktuell vom Wirtschaftsministerium des Landes MV erarbeitet.

 

Für die Erhebung der Abgabe und die Kontrolle sind entsprechende Personalkapazitäten erforderlich. Ob dies über eine Geschäftsbesorgung bzw. interkommunale Zusammenarbeit erfolgen kann, wird aktuell mit dem Innenministerium MV durch den Verband Mecklenburgischer Ostseebäder e.V. geklärt. Eine Bereitschaft der Abwicklung gegen Entgelt ist seitens der Stadt Kühlungsborn signalisiert. Diese Personalkapazitäten müssten aber im Rahmen der Kalkulation der Kurabgabe anzusetzen sein.

 

In einem weiteren Schritt wird dann die gegenseitige Anerkennung der Kurkarten innerhalb der Gemeinden in der Modellregion angestrebt. Diese wird ein Grundleistungspaket umfassen.

 

Angestrebt soll dies zur Saison 2022 werden.

 

Weitere angedachte Schritte durch das Land M-V sind zum Beispiel die Integration des ÖPNV usw. in diese Gästekarte.

 

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