Informationsvorlage - BV/2021/750

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Bauausschuss berät über die Benennung der Straße des B-Plans 8 Quaddel Barg.

 

Auf Grundlage des StrWG-MV §51 können Gemeinden den Straßen Namen geben.

 

Die Stadtverwaltung Kröpelin schlägt die Bezeichung "Quaddel Barg" vor.

Eine Weiterführung der bisherigen B-Plan Bezeichnung auch als Straßenbezeichnung "Quaddel Barg" ist demnach sinnvoll, um eine Unverwechselbarkeit der Sache herzustellen. Seit Planungsbeginn ist diese Bezeichnung Beteiligten und Unbeteiligten auch durch die Medien geläufig.

 

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Anlagen

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