Beschlussvorlage - BV/2021/705

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass die Stadt Kröpelin die Aufnahme als Mitglied in den Verband Mecklenburgischer Ostseebäder e.V. zum 01.01.2022 beantragt. Entsprechende Verbandsbeiträge sind im Haushalt 2022 einzuplanen.

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Sachverhalt

Die Stadt Kröpelin war bis einschließlich 2016 Mitglied im Verband Mecklenburgischer Ostseebäder e.V. (VMO). Da zu damaligen Zeitpunkt keine Leistungen des VMO in Anspruch genommen wurden, wurde die Mitgliedschaft gekündigt.

 

Mit der Teilnahme der Stadt Kröpelin an der touristischen Modellregion Ostseeküste, hat die Stadt Kröpelin Ihr touristisches Interesse bekundet. Das Projekt wird durch den VMO maßgeblich begleitet, Personalkapazitäten sind dort angesiedelt und entsprechende Ausschreibungen etc. werden durch den VMO umgesetzt.

 

Wenn die Stadt Kröpelin den Beschluss fällt, entsprechend eine Anerkennung als Tourismusort zu erlangen, würde der VMO die entsprechende regionale Interessenvertretung für touristische Belange darstellen, daher sollte überlegt werden, wieder Mitglied im VMO zu werden.

 

Die Mitgliedschaft ist Beitragspflichtig. Die Beitragspflicht richtet sich aktuell nach Einwohneranzahl und Gästebetten. Je Einwohner ist ein Mitgliedsbeitrag von 0,15 EUR im Jahr fällig, dies entspricht bei 4789 EW einer Summe von 718,35 EUR. Die Bettenanzahl im Jahr 2016 waren 112 Betten, diese müsste neu evaluiert werden, ausgehend davon wären je Gästebett 1 EUR pro Jahr als Mitgliedsbeitrag fällig, somit kommen weitere 112 EUR im Jahr dazu. Die Gesamtbeitrag würde ausgehend von diesen Summen 830,35 EUR betragen.

 

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Anlagen

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