07.11.2019 - 15 Beschluss über die Hauptsatzung der Stadt Kröpelin

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Wortprotokoll

Herr Dankert stellt nachfolgenden Änderungsantrag:

 

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Beschluss

Die Stadtvertretung möge in der Hauptsatzung (§ 13 Gleichstellungsbeauftragte) den

Absatz 1 in folgender Fassung beschließen:

 

Die Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig. Sie wird durch die Stadtvertretung für die Dauer von 5 Jahren bestellt. Die Gleichstellungsbeauftragte unterliegt mit Ausnahme der Regelung in § 41 Absatz 5 KV M-V der Dienstaufsicht des Bürgermeisters.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

0

1

 

 

Dr. Borchardt macht Ausführungen (siehe Anlage).

 

 

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt, die Hauptsatzung gemäß Anlage mit nachfolgender Änderung zu erlassen:

Die Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig. Sie wird durch die Stadtvertretung für die Dauer von 5 Jahren bestellt. Die Gleichstellungsbeauftragte unterliegt mit Ausnahme der Regelung in § 41 Absatz 5 KV M-V der Dienstaufsicht des Bürgermeisters.

Der Bürgermeister der Stadt Kröpelin wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten.

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

3

2

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage