07.11.2019 - 12 Flächennutzungsplan der Stadt Kröpelin...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Aufstellung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 1, 2 und 5 Baugesetzbuch (BauGB) für das gesamte Stadtgebiet.
  2. Die bauliche und sonstige Entwicklung soll im gesamten Stadtgebiet für alle ehemaligen Teilgemeinden zukunftsweisend gelenkt und die Genehmigungsfähigkeit geplanter Vorhaben ermöglicht werden. Der Flächennutzungsplan soll gemäß BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende, sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Stadtgebiet, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt in den Grundzügen darzustellen. Darin eingeschlossen ist die Darstellung der künftigen Wohnbau- und Gewerbeentwicklung sowie die Entwicklung von Landwirtschaft, Verkehr und Naturschutz.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Stadt Kröpelin ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage